Nachtflohmarkt
- Kartenverkauf für Anwohner am Mittwoch, 29 Juli, ab 18:00 – 19:30 Uhr in Herrengasse direkt vor dem Heimatmuseum.
Wichtig: Als Anwohner gelten nur Hausnummern, deren Eingangstür sich im direkten Flohmarktbereich befinden. (Siehe Karte – Hausnummern grün markiert)
- Freier Kartenverkauf am Donnerstag, 30 Juli, ab 18:00 – 21:00 Uhr in Herrengasse direkt vor dem Heimatmuseum.
- Restkartenverkauf am 31 Juli ab 13:00 im Flohmarktbüro Herrengasse Ecke Salzsenderzeile
Der Flohmarktbereich der Stadt Wasserburg am Inn erstreckt sich über folgende Straßen und Plätze:
Marienplatz, Salzsenderzeile, Postgasse, Herrengasse, Kinderplatz, Schustergasse, Kirchhofplatz, Färbergasse, Hofstatt, Ledererzeile, Weberzipfel
Weitere Fragen an info@nachtflohmarkt-wasserburg.de
Teilnehmerinfo:
Mit dem Erwerb dieser Benutzerkarte und der Entrichtung der Platzgebühr in Höhe von 25 Euro (Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind von der Gebühr befreit, sofern sie den reservierten Platz hinter der Frauenkirche benutzen) wird die von der Stadt Wasserburg a. Inn erlassene und im Flohmarktbüro öffentlich ausgelegte Flohmarktordnung anerkannt. Die mit der Platzkarte beanspruchte Verkaufsfläche innerhalb des oben genannten Flohmarktbereichs darf das Ausmaß eines gewöhnlichen Tapeziertisches (Breite 3,00 m/Tiefe 0,80 m) nicht überschreiten. Im gesamten Flohmarktbereich dürfen keine Verkaufsanhänger und keine Pavillons aufgestellt werden. Die Benutzerkarte muss mit dem Namen des Inhabers versehen sein. Im gesamten Flohmarktbereich sind keine Händler zugelassen. Es dürfen keine dem Waffengesetz und dem Jugendschutz (FSK 18) unterliegenden Gegenstände angeboten werden. Zuwiderhandlungen werden mit einem Platzverweis geahndet.
Die Benutzerkarte ist als Teilnehmernachweis gut sichtbar am Verkaufsstand zu befestigen. Sie ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis der auf der Karte eingetragenen Person sowie nur für einen Verkaufsplatz im oben genannten Flohmarktbereich. Der Besitz von mehr als einer Benutzerkarte sowie die Inanspruchnahme von mehr als einem Verkaufsstand sind nicht zulässig.
Die Anlieferung mit sofortigem Ausladen im Flohmarktbereich ist zwischen 17:00 Uhr und 18:30 Uhr möglich, danach besteht absolutes Halte- und Einfahrtsverbot.
Der Aufbau des Verkaufsstandes darf erst ab Freitag, dem 31. Juli 2026 um 18:00 Uhr erfolgen, der Verkauf ab 19:00 Uhr. Am Kinderplatz kann ab 17:00 Uhr mit dem Verkauf begonnen werden. Früherste Einfahrt zum Abbau ist ab 1:00 Uhr möglich (je nach Witterung). Die
Auflösung des Flohmarktes erfolgt in Etappen:
- Weberzipfel und untere Ledererzeile ab Zebrastreifen (Einfahrt und Ausfahrt Weberzipfel)
- Obere Ledererzeile und Schustergasse 1-13 (Einfahrt Weberzipfel, Ausfahrt Schlachthausstraße)
- Postgasse, Marienplatz, Herrengasse und Salzsenderzeile 1-20 (Einfahrt und Ausfahrt Marienplatz)
- Kirchhofplatz, Färbergasse und Hofstatt (Einfahrt Weberzipfel, Ausfahrt Marienplatz)
Dies wird durch die Ordnungskräfte koordiniert.
Jeder Flohmarktbenutzer hat seinen Platz in unbeschädigtem und sauberem Zustand zu hinterlassen. Bei Nichtbeachtung werden die Entsorgungskosten dem Platzinhaber in Rechnung gestellt (Adressliste mit Unterschrift).
Der Publikumsverkehr muss reibungslos vonstattengehen. Außerdem sind die Rettungswege freizuhalten. Diese betragen 3,50 Meter.
Eine Rückerstattung der Flohmarktgebühr bei schlechter Witterung ist nicht möglich.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Flohmarktordnung führen zu einem Platzverweis durch die Ordnungskräfte. Den Anweisungen der Flohmarktleitung und der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.
Gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt Wasserburg für Gaststätten ist das Aufstellen zusätzlicher Tische und Stühle nicht erlaubt.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung.
Bei dringenden Anliegen können Sie sich an info@nachtflohmarkt-wasserburg.de wenden.

